{"id":139,"date":"2025-09-30T13:53:17","date_gmt":"2025-09-30T11:53:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.avmediaproject.com\/AVMP-DB\/?page_id=139"},"modified":"2025-10-27T15:05:06","modified_gmt":"2025-10-27T14:05:06","slug":"allgemeine-geschaftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.avmediaproject.com\/AVMP-DB\/allgemeine-geschaftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"139\" class=\"elementor elementor-139\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7a9088d e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"7a9088d\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2187f4d elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"2187f4d\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-8e53cf1 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"8e53cf1\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><div class=\"elementor-element elementor-element-39e76da elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"39e76da\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><div class=\"elementor-element elementor-element-39e76da elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"39e76da\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><div class=\"elementor-element elementor-element-e69b5f3 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"e69b5f3\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p><p>Informationspflicht gem\u00e4\u00df \u00a7 5 Abs. 1 ECG<\/p><p>\u00a71 Geltungsbereich<\/p><p>1.) Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil s\u00e4mtlicher Vertragsverh\u00e4ltnisse zwischen der Amadors Event GmbH und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Vertragspartner genannt), welche die Bereitstellung von Gegenst\u00e4nden sowie damit verbundene Lieferungen und Leistungen durch die Amadors Event GmbH zum Gegenstand haben.<\/p><p>2.) Wird die Amadors Event GmbH beauftragt, dem Vertragspartner Vertragsgegenst\u00e4nde und qualifiziertes Bedienungspersonal zum Zwecke der Installation von Ton-\/Lichtanlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen, gilt die Anwendung des Werkvertragsrechts (\u00a7\u00a7 1165 ff ABGB) als vereinbart. \u00dcberl\u00e4sst die Amadors Event GmbH dem Vertragspartner Vertragsgegenst\u00e4nde zur Nutzung, ohne gleichzeitig qualifiziertes Bedienungspersonal zu stellen, gilt die Anwendung des Mietvertragsrechts (\u00a7\u00a7 1090 ff ABGB) als vereinbart. Im \u00dcbrigen ist das diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zugrunde liegende Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen der Amadors Event GmbH und dem Vertragspartner anhand der konkreten Umst\u00e4nde des Einzelfalls zu beurteilen.<\/p><p>3.) Es gelten ausschlie\u00dflich die nachfolgenden Bestimmungen. Abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners sind ohne gesonderte schriftliche und beiderseitige Vereinbarung mit der Amadors Event GmbH unwirksam.<\/p><p>\u00a72 Angebot und Vertragsschluss<br \/>1.) Angebote der Amadors Event GmbH sind grunds\u00e4tzlich freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung des Vertragspartners und die Auftragsbest\u00e4tigung der Amadors Event GmbH bed\u00fcrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.<\/p><p>\u00a73 Vertragslaufzeit<br \/>Die Vertragserf\u00fcllung beginnt mit dem vereinbarten Datum der Entnahme der Vertragsgegenst\u00e4nde aus dem Lager der Amadors Event GmbH (Vertragsbeginn) und endet fr\u00fchestens mit dem vereinbarten Datum der R\u00fcckgabe der Vertragsgegenst\u00e4nde im Lager der Amadors Event GmbH. Im Falle einer vom Vertragspartner zu vertretenden R\u00fcckgabeverz\u00f6gerung beginnt die Vertragslaufzeit jedoch erst mit dem tats\u00e4chlichen Datum der R\u00fcckgabe im Lager der Amadors Event GmbH (Vertragsende). Auch wenn der Transport durch die Amadors Event GmbH erfolgt, ist f\u00fcr Vertragsbeginn und -ende das Verlassen des Lagers bzw. die erneute Anlieferung im Lager ma\u00dfgeblich. Die Vertragslaufzeit umfasst daher auch die Tage der Abholung\/Anlieferung der Vertragsgegenst\u00e4nde durch die Amadors Event GmbH und der R\u00fcckgabe\/Abholung durch die Amadors Event GmbH (einschlie\u00dflich anteiliger Tage).<\/p><p>\u00a7 4 Verg\u00fctung<br \/>Sofern f\u00fcr bestimmte Leistungen nicht wirksam abweichende Preise i.S.v. \u00a7 2 Absatz 1 vereinbart wurden, gelten f\u00fcr die Bereitstellung der Vertragsgegenst\u00e4nde die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g\u00fcltigen Preisliste.<\/p><p>\u00a75 Zusatzleistungen<br \/>Zus\u00e4tzliche Leistungen der Amadors Event GmbH, insbesondere Anlieferung\/Abholung, Aufbau und Betreuung durch Fachpersonal, erfolgen gegen Entgelt aufgrund gesonderter Vereinbarung, f\u00fcr deren Abschluss und Inhalt erg\u00e4nzend \u00a7 2 Absatz 1 gilt. Ist die H\u00f6he des Entgelts nicht gesondert vereinbart, ist die Amadors Event GmbH berechtigt, eine angemessene Verg\u00fctung zu verlangen.<\/p><p>\u00a76 K\u00fcndigung durch den Vertragspartner<br \/>Der Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist (Stornierung) bis sp\u00e4testens 3 Tage vor Vertragsbeginn unter Zahlung einer Stornogeb\u00fchr zu k\u00fcndigen. Die K\u00fcndigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Stornogeb\u00fchr wird mit der K\u00fcndigung f\u00e4llig und betr\u00e4gt 20 % des vereinbarten Entgelts, wenn die K\u00fcndigung sp\u00e4testens 30 Tage vor Vertragsbeginn erfolgt; 50 % des vereinbarten Entgelts, wenn die K\u00fcndigung sp\u00e4testens 10 Tage vor Vertragsbeginn erfolgt; 80 % des vereinbarten Honorars, wenn die Stornierung bis sp\u00e4testens 3 Tage vor Vertragsbeginn erfolgt; und 100 % des vereinbarten Honorars, wenn die Stornierung weniger als 3 Tage vor Vertragsbeginn erfolgt. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des K\u00fcndigungsschreibens bei der Amadors Event GmbH. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch f\u00fcr vereinbarte Verg\u00fctungen oder Verg\u00fctungsbestandteile f\u00fcr Zusatzleistungen im Sinne von \u00a7 5, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Amadors Event GmbH \u00fcberhaupt kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als der entsprechende, auf die Verg\u00fctung entfallende Entsch\u00e4digungsbetrag.<\/p><p>\u00a7 7 Zahlung<br \/>1.) Sofern f\u00fcr bestimmte Leistungen keine Zahlungsbedingungen gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Absatz 1 wirksam vereinbart wurden, ist das gesamte Honorar sp\u00e4testens zum vereinbarten Vertragsbeginn ohne Abz\u00fcge\/Skonti f\u00e4llig (Vorauszahlung). Die Amadors Event GmbH ist zur Vertragserf\u00fcllung nur Zug um Zug gegen vollst\u00e4ndige Zahlung des Entgelts gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 4 und 5 verpflichtet.<\/p><p>2.) F\u00fcr den Zahlungszeitpunkt (insbesondere bei bargeldloser Zahlung) ist nicht der Versandtag ma\u00dfgeblich.<\/p><p>d) Der Zahlungseingang bei der Amadors Event GmbH erfolgt sp\u00e4testens mit Zahlungseingang beim Vertragspartner.<\/p><p>3.) Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte des Vertragspartners sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenanspr\u00fcche des Vertragspartners sind rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten.<\/p><p>4.) Das Honorar und alle sonstigen Geldforderungen der Amadors Event GmbH aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis sind w\u00e4hrend des Verzugs mit 8 % p. a. \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz der \u00d6sterreichischen Nationalbank zu verzinsen.<\/p><p>\u00a78 Gebrauchs\u00fcberlassung und Gew\u00e4hrleistung<br \/>1.) Im Falle einer reinen Miete durch den Vertragspartner (Gebrauchs\u00fcberlassung nach geltendem Recht ohne Gestellung von Fachpersonal) verpflichtet sich die Amadors Event GmbH, die Vertragsgegenst\u00e4nde f\u00fcr die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch geeigneten Zustand im Lager der Amadors Event GmbH zu belassen.<\/p><p>2.) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vertragsgegenst\u00e4nde unverz\u00fcglich nach Lieferung auf Vollst\u00e4ndigkeit und M\u00e4ngelfreiheit zu \u00fcberpr\u00fcfen und etwaige M\u00e4ngel der Amadors Event GmbH unverz\u00fcglich anzuzeigen. Unterl\u00e4sst der Vertragspartner die Untersuchung und\/oder M\u00e4ngelanzeige, gilt der Zustand der gelieferten Vertragsgegenst\u00e4nde als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich sp\u00e4ter ein solcher Mangel, so muss die M\u00e4ngelanzeige unverz\u00fcglich nach der Entdeckung erfolgen; andernfalls gilt der Zustand der gelieferten Vertragsgegenst\u00e4nde auch im Hinblick auf diesen Mangel als genehmigt. Unterl\u00e4sst der Vertragspartner die M\u00e4ngelanzeige, ist er, unbeschadet weitergehender Anspr\u00fcche der Amadors Event GmbH, nicht berechtigt, Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche geltend zu machen oder das Vertragsverh\u00e4ltnis zu k\u00fcndigen, vorzeitig zu beenden und\/oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung oder Anspr\u00fcche aus ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen.<\/p><p>3.) Liegt ein anf\u00e4nglicher Mangel der Vertragsgegenst\u00e4nde gem\u00e4\u00df Absatz 2 vor, ist die Amadors Event GmbH nach eigener Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Gelingt der Amadors Event GmbH die rechtzeitige Nacherf\u00fcllung nicht, kann der Vertragspartner hinsichtlich der einzelnen mangelhaften Vertragsgegenst\u00e4nde eine angemessene Minderung der Verg\u00fctung verlangen; Der Vertragspartner ist nur bei irreparablen, erheblichen M\u00e4ngeln zum R\u00fccktritt vom Vertrag wegen Fehlschlagens der Nacherf\u00fcllung\/M\u00e4ngelbeseitigung berechtigt. Wurden dem Vertragspartner mehrere Gegenst\u00e4nde \u00fcberlassen, ist ein R\u00fccktritt\/eine K\u00fcndigung des gesamten Vertrages wegen der Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur m\u00f6glich, wenn die Gegenst\u00e4nde als zusammenh\u00e4ngend \u00fcberlassen wurden und die M\u00e4ngel zudem die vertraglich geschuldete Funktionsf\u00e4higkeit der Gesamtheit erheblich beeintr\u00e4chtigen. Ein Mitverschulden des Vertragspartners an der St\u00f6rung schlie\u00dft dessen R\u00fccktritts-\/K\u00fcndigungsrecht aus.<\/p><p>4.) Werden Ger\u00e4te, f\u00fcr die die Amadors Event GmbH aufgrund technischer Komplexit\u00e4t oder schwieriger Bedienung die zus\u00e4tzliche Einschaltung von Fachpersonal anbietet und empfiehlt, vom Vertragspartner dennoch ohne Fachpersonal der Amadors Event GmbH gegen Entgelt zur Nutzung \u00fcbernommen, haftet die Amadors Event GmbH f\u00fcr St\u00f6rungen nur, wenn der Vertragspartner nachweist, dass Bedienungsfehler nicht urs\u00e4chlich oder mitverantwortlich f\u00fcr die M\u00e4ngel waren.<\/p><p>5.) Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Vertragspartners, insbesondere verschuldensunabh\u00e4ngige Schadensersatzanspr\u00fcche wegen Nichterf\u00fcllung und M\u00e4ngel, die w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit unter der Obhut des Vertragspartners entstehen, sind ausgeschlossen. Unabh\u00e4ngig davon hat der Vertragspartner die Amadors Event GmbH unverz\u00fcglich zu benachrichtigen, wenn ein Mangel auftritt oder Vorkehrungen zum Schutz der Mietsache gegen unvorhergesehene Gefahren erforderlich werden.<\/p><p>6.) Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf eigene Kosten und Gefahr rechtzeitig etwa erforderliche beh\u00f6rdliche Genehmigungen im Zusammenhang mit der geplanten Nutzung der Mietgegenst\u00e4nde einzuholen. Erfolgt die Installation durch die Amadors Event GmbH, hat der Vertragspartner der Amadors Event GmbH auf Verlangen vor Beginn der Arbeiten die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Die Amadors Event GmbH \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit der beabsichtigten Nutzung der Mietgegenst\u00e4nde.<\/p><p>7.) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Mietgegenst\u00e4nde an Dritte zu \u00fcberlassen.<\/p><p>8.) Werden \u00fcberlassene Vertragsgegenst\u00e4nde w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit durch unsachgem\u00e4\u00dfen Gebrauch besch\u00e4digt oder verschlei\u00dfen, haftet der Vertragspartner gegen\u00fcber der Amadors Event GmbH sowohl f\u00fcr eigenes Verschulden als auch f\u00fcr das Verschulden seiner Mitarbeiter sowie f\u00fcr Folgesch\u00e4den. Die in \u00a7 1111 ABGB vorgesehene Frist zur gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzanspr\u00fcchen durch die Amadors Event GmbH ist ausgeschlossen.<\/p><p>\u00a7 9 Schadensersatz<br \/>1.) S\u00e4mtliche Schadensersatzanspr\u00fcche des Vertragspartners (auch f\u00fcr Zusatzleistungen,<\/p><p>2.) Der Vertragspartner haftet gegen\u00fcber der Amadors Event GmbH f\u00fcr vors\u00e4tzlich und fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den sowie f\u00fcr zuf\u00e4llig entstandene Sch\u00e4den (einschlie\u00dflich F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt). Der Vertragspartner haftet f\u00fcr sein eigenes Verhalten, das seiner Mitarbeiter, das Verhalten der von ihm mit der Durchf\u00fchrung der Veranstaltung beauftragten Dritten (Subunternehmer, K\u00fcnstler, Musiker etc.) und das Verhalten des Publikums.<\/p><p>\u00a710 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten der Amadors Event GmbH.<br \/>Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei Vertr\u00e4gen mit Dritten, insbesondere K\u00fcnstlern, Sportlern, Zuschauern etc., zugunsten der Amadors Event GmbH die vorstehende Regelung (\u00a7 9) zu vereinbaren, sofern der Vertragspartner selbst einem vergleichbaren Haftungsausschluss zugestimmt hat oder ohne unangemessene wirtschaftliche Nachteile einen Haftungsausschluss zugunsten der Amadors Event GmbH vereinbaren k\u00f6nnte. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, hat er die Amadors Event GmbH von den oben genannten Schadensersatzanspr\u00fcchen Dritter freizustellen (klaglos zu halten), es sei denn, die Amadors Event GmbH haftet gegen\u00fcber Dritten aufgrund vors\u00e4tzlichen Verhaltens.<\/p><p>\u00a711 Pflichten des Vertragspartners w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit<br \/>1.) S\u00e4mtliche Vertragsgegenst\u00e4nde sind pfleglich zu behandeln.<\/p><p>2.) Im Falle eines Mietvertrages (\u00a7 8) ist der Vertragspartner verpflichtet, die Vertragsgegenst\u00e4nde auf eigene Kosten instand zu halten; Die Amadors Event GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Vertragsgegenst\u00e4nde w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit zu warten.<\/p><p>3.) Auch bei reiner Miete (\u00a7 8) d\u00fcrfen die Vertragsgegenst\u00e4nde nur im Rahmen der technischen Vorschriften und ausschlie\u00dflich durch qualifiziertes Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden; der Vertragspartner verpflichtet sich, die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere der Unfallverh\u00fctungsvorschriften, stets sicherzustellen.<\/p><p>4.) Bei Vertragsverh\u00e4ltnissen im Rahmen dieser AGB hat der Vertragspartner f\u00fcr die Nutzung der Vertragsgegenst\u00e4nde eine unterbrechungsfreie Stromversorgung sicherzustellen. F\u00fcr Ausf\u00e4lle und Sch\u00e4den an den Vertragsgegenst\u00e4nden, die durch Stromausf\u00e4lle, Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen entstehen, haftet der Vertragspartner verschuldensunabh\u00e4ngig. Der Vertragspartner haftet f\u00fcr Besch\u00e4digungen, unsachgem\u00e4\u00dfe Abnutzung, Verluste o. \u00e4. bis zum Neuwert der Ger\u00e4te sowie f\u00fcr daraus resultierende Folgesch\u00e4den und entgangenen Gewinn. F\u00fcr verbrauchte, defekte oder verlorene Leuchtmittel oder sonstige Teile, einschlie\u00dflich Kleinzubeh\u00f6r, hat der Vertragspartner den Neuwert zu erstatten.<\/p><p>\u00a712 Versicherung<br \/>Der Vertragspartner ist verpflichtet, die mit den jeweiligen Vertragsgegenst\u00e4nden allgemein verbundenen Risiken (Verlust, Diebstahl, Besch\u00e4digung, Haftung) ausreichend und ordnungsgem\u00e4\u00df zu versichern. Der Versicherungsnachweis ist der Amadors Event GmbH auf Verlangen vorzulegen. Auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Vertragspartners \u00fcbernimmt die Amadors Event GmbH die Versicherung gegen Kostenerstattung.<\/p><p>\u00a713 Rechte Dritter<br \/>Der Vertragspartner h\u00e4lt die Vertragsgegenst\u00e4nde frei von allen Belastungen, Anspr\u00fcchen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanspr\u00fcchen Dritter. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Amadors Event GmbH unverz\u00fcglich unter \u00dcbergabe aller erforderlichen Unterlagen zu benachrichtigen, wenn die Vertragsgegenst\u00e4nde dennoch gepf\u00e4ndet oder anderweitig von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die zur Abwehr derartiger Zugriffe Dritter erforderlichen Kosten (insbesondere die Kosten der au\u00dfergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung und -verteidigung) zu tragen und der Amadors Event GmbH zu erstatten.<\/p><p>\u00a714 Vertragsbeendigung<br \/>1.) Vorbehaltlich der Regelungen in \u00a7\u00a7 6 und 8 kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund gek\u00fcndigt oder vorzeitig beendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Amadors Event GmbH zus\u00e4tzliche Leistungen erbringen muss.<\/p><p>2.) Die Amadors Event GmbH ist zur vorzeitigen K\u00fcndigung berechtigt, wenn sich die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Vertragspartners wesentlich verschlechtern, insbesondere wenn gegen ihn Pf\u00e4ndungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen erfolgen, \u00fcber sein Verm\u00f6gen ein Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet wird oder ein au\u00dfergerichtlicher Vergleichsversuch unternommen wird.<\/p><p>3.) Ein Versto\u00df gegen<\/p><p>Die Regelungen in \u00a7 11 Absatz 3 gelten als wichtiger Grund und berechtigen die Amadors Event GmbH zur vorzeitigen K\u00fcndigung des gesamten Vertrages, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf.<\/p><p>4.) Haben die Parteien Ratenzahlung durch den Vertragspartner vereinbart, kann die Amadors Event GmbH den gesamten Vertrag vorzeitig k\u00fcndigen und die Zahlung der gesamten Verg\u00fctung verlangen, wenn der Vertragspartner mit der Zahlung der Verg\u00fctung ganz oder teilweise an zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen in Verzug ist oder wenn der Vertragspartner im Falle einer Vereinbarung regelm\u00e4\u00dfiger Ratenzahlung mit der Zahlung der Verg\u00fctung in H\u00f6he eines Betrages in Verzug ist, der die H\u00f6he zweier Raten \u00fcber einen Zeitraum erreicht, der sich \u00fcber mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt.<\/p><p>\u00a7 15 R\u00fcckgabe der Vertragsgegenst\u00e4nde<br \/>1.) Die R\u00fcckgabe der Vertragsgegenst\u00e4nde bei reiner Miete (\u00a7 8) durch den Vertragspartner erfolgt im Lager der Amadors Event GmbH und kann nur nach Vereinbarung erfolgen.<\/p><p>2.) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ger\u00e4te vollst\u00e4ndig, sauber, in einwandfreiem Zustand und ordnungsgem\u00e4\u00df zur\u00fcckzugeben. Die Amadors Event GmbH beh\u00e4lt sich vor, die zur\u00fcckgesandten Vertragsgegenst\u00e4nde nach Erhalt sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen. Eine vorbehaltlose Annahme stellt keine Genehmigung der Vollst\u00e4ndigkeit und des Zustands der zur\u00fcckgesandten Vertragsgegenst\u00e4nde dar.<\/p><p>3.) Die vereinbarte Vertragslaufzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht m\u00f6glich, hat der Vertragspartner dies der Amadors Event GmbH unverz\u00fcglich schriftlich mitzuteilen. F\u00fcr jeden angefangenen Kalendertag, an dem der R\u00fcckgabetermin \u00fcberschritten wird, hat der Vertragspartner das volle vereinbarte Tageshonorar zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Anspr\u00fcche bleibt der Amadors Event GmbH vorbehalten. Das Honorar pro angefangenem Kalendertag ermittelt sich gegebenenfalls aus der Division des urspr\u00fcnglich vereinbarten Gesamtpreises durch die Anzahl der Tage der urspr\u00fcnglich vereinbarten Vertragslaufzeit.<\/p><p>\u00a7 16 Dauermietgegenst\u00e4nde<br \/>1.) Betr\u00e4gt bei reiner Miete (\u00a7 8) die urspr\u00fcnglich vereinbarte Vertragslaufzeit f\u00fcr Vertragsgegenst\u00e4nde mehr als 2 Monate (Dauermietgegenst\u00e4nde), gelten erg\u00e4nzend die nachfolgenden Bestimmungen.<\/p><p>2.) Der Vertragspartner ist zur Wartung und Instandhaltung der Vertragsgegenst\u00e4nde verpflichtet.<\/p><p>3.) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen technischen \u00dcberpr\u00fcfungen und Wartungen der Vertragsgegenst\u00e4nde selbstst\u00e4ndig und auf eigene Kosten durchzuf\u00fchren. Die Amadors Event GmbH informiert den Vertragspartner auf Anfrage \u00fcber anstehende Inspektions- und Wartungstermine.<\/p><p>4.) Gibt der Vertragspartner die Vertragsgegenst\u00e4nde zur\u00fcck, ohne die in den Abs\u00e4tzen 1 und 2 geschuldeten Arbeiten durchgef\u00fchrt zu haben, ist die Amadors Event GmbH ohne weitere Mahnung oder Fristsetzung berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten und f\u00fcr Rechnung des Vertragspartners selbst durchzuf\u00fchren oder durch Dritte durchf\u00fchren zu lassen.<\/p><p>5.) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gesamtvertragslaufzeit (gerechnet ab dem urspr\u00fcnglichen Vertragsbeginn) aufgrund einer nachtr\u00e4glich vereinbarten Verl\u00e4ngerung zwei Monate \u00fcberschreitet oder der Vertragspartner aus anderen Gr\u00fcnden l\u00e4nger als zwei Monate im Besitz der Vertragsgegenst\u00e4nde ist.<\/p><p>\u00a7 17 Verbrauchsmaterialien, Handelswaren<br \/>1.) Verbrauchsmaterialien und Handelswaren bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung Eigentum der Amadors Event GmbH. Im \u00dcbrigen gelten diese AGB entsprechend.<\/p><p>2.) Der Verkauf gebrauchter Gegenst\u00e4nde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung.<\/p><p>\u00a7 18 Schriftform<br \/>Sofern in diesen AGB Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch \u00dcbermittlung per E-Mail oder Telefax gewahrt.<\/p><p>\u00a7 19 Schlussbestimmungen<br \/>1.) F\u00fcr diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Amadors Event GmbH und dem Vertragspartner gilt \u00f6sterreichisches Recht. Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch.<\/p><p>2.) Erf\u00fcllungsort ist 2100 Korneuburg.<\/p><p>3.) F\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das Bezirksgericht Korneuburg \u00f6rtlich und sachlich zust\u00e4ndig.<\/p><p>4.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht Bestandteil des Vertrages werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt. Die Parteien verpflichten sich, eine zul\u00e4ssige Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem nachweislich gewollten Willen der Parteien am n\u00e4chsten kommt.<\/p><p>5.) M\u00fcndliche Nebenabreden sind unwirksam. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\/p><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Informationspflicht gem\u00e4\u00df \u00a7 5 Abs. 1 ECG \u00a71 Geltungsbereich 1.) 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