Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationspflicht gemäß § 5 Abs. 1 ECG
§1 Geltungsbereich
1.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil sämtlicher Vertragsverhältnisse zwischen der Amadors Event GmbH und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Vertragspartner genannt), welche die Bereitstellung von Gegenständen sowie damit verbundene Lieferungen und Leistungen durch die Amadors Event GmbH zum Gegenstand haben.
2.) Wird die Amadors Event GmbH beauftragt, dem Vertragspartner Vertragsgegenstände und qualifiziertes Bedienungspersonal zum Zwecke der Installation von Ton-/Lichtanlagen zur Verfügung zu stellen, gilt die Anwendung des Werkvertragsrechts (§§ 1165 ff ABGB) als vereinbart. Überlässt die Amadors Event GmbH dem Vertragspartner Vertragsgegenstände zur Nutzung, ohne gleichzeitig qualifiziertes Bedienungspersonal zu stellen, gilt die Anwendung des Mietvertragsrechts (§§ 1090 ff ABGB) als vereinbart. Im Übrigen ist das diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegende Vertragsverhältnis zwischen der Amadors Event GmbH und dem Vertragspartner anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.
3.) Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Bestimmungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind ohne gesonderte schriftliche und beiderseitige Vereinbarung mit der Amadors Event GmbH unwirksam.
§2 Angebot und Vertragsschluss
1.) Angebote der Amadors Event GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung des Vertragspartners und die Auftragsbestätigung der Amadors Event GmbH bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
§3 Vertragslaufzeit
Die Vertragserfüllung beginnt mit dem vereinbarten Datum der Entnahme der Vertragsgegenstände aus dem Lager der Amadors Event GmbH (Vertragsbeginn) und endet frühestens mit dem vereinbarten Datum der Rückgabe der Vertragsgegenstände im Lager der Amadors Event GmbH. Im Falle einer vom Vertragspartner zu vertretenden Rückgabeverzögerung beginnt die Vertragslaufzeit jedoch erst mit dem tatsächlichen Datum der Rückgabe im Lager der Amadors Event GmbH (Vertragsende). Auch wenn der Transport durch die Amadors Event GmbH erfolgt, ist für Vertragsbeginn und -ende das Verlassen des Lagers bzw. die erneute Anlieferung im Lager maßgeblich. Die Vertragslaufzeit umfasst daher auch die Tage der Abholung/Anlieferung der Vertragsgegenstände durch die Amadors Event GmbH und der Rückgabe/Abholung durch die Amadors Event GmbH (einschließlich anteiliger Tage).
§ 4 Vergütung
Sofern für bestimmte Leistungen nicht wirksam abweichende Preise i.S.v. § 2 Absatz 1 vereinbart wurden, gelten für die Bereitstellung der Vertragsgegenstände die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste.
§5 Zusatzleistungen
Zusätzliche Leistungen der Amadors Event GmbH, insbesondere Anlieferung/Abholung, Aufbau und Betreuung durch Fachpersonal, erfolgen gegen Entgelt aufgrund gesonderter Vereinbarung, für deren Abschluss und Inhalt ergänzend § 2 Absatz 1 gilt. Ist die Höhe des Entgelts nicht gesondert vereinbart, ist die Amadors Event GmbH berechtigt, eine angemessene Vergütung zu verlangen.
§6 Kündigung durch den Vertragspartner
Der Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist (Stornierung) bis spätestens 3 Tage vor Vertragsbeginn unter Zahlung einer Stornogebühr zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Stornogebühr wird mit der Kündigung fällig und beträgt 20 % des vereinbarten Entgelts, wenn die Kündigung spätestens 30 Tage vor Vertragsbeginn erfolgt; 50 % des vereinbarten Entgelts, wenn die Kündigung spätestens 10 Tage vor Vertragsbeginn erfolgt; 80 % des vereinbarten Honorars, wenn die Stornierung bis spätestens 3 Tage vor Vertragsbeginn erfolgt; und 100 % des vereinbarten Honorars, wenn die Stornierung weniger als 3 Tage vor Vertragsbeginn erfolgt. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der Amadors Event GmbH. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für vereinbarte Vergütungen oder Vergütungsbestandteile für Zusatzleistungen im Sinne von § 5, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Amadors Event GmbH überhaupt kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als der entsprechende, auf die Vergütung entfallende Entschädigungsbetrag.
§ 7 Zahlung
1.) Sofern für bestimmte Leistungen keine Zahlungsbedingungen gemäß § 2 Absatz 1 wirksam vereinbart wurden, ist das gesamte Honorar spätestens zum vereinbarten Vertragsbeginn ohne Abzüge/Skonti fällig (Vorauszahlung). Die Amadors Event GmbH ist zur Vertragserfüllung nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung des Entgelts gemäß §§ 4 und 5 verpflichtet.
2.) Für den Zahlungszeitpunkt (insbesondere bei bargeldloser Zahlung) ist nicht der Versandtag maßgeblich.
d) Der Zahlungseingang bei der Amadors Event GmbH erfolgt spätestens mit Zahlungseingang beim Vertragspartner.
3.) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Vertragspartners sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Vertragspartners sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
4.) Das Honorar und alle sonstigen Geldforderungen der Amadors Event GmbH aus dem Vertragsverhältnis sind während des Verzugs mit 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verzinsen.
§8 Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung
1.) Im Falle einer reinen Miete durch den Vertragspartner (Gebrauchsüberlassung nach geltendem Recht ohne Gestellung von Fachpersonal) verpflichtet sich die Amadors Event GmbH, die Vertragsgegenstände für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand im Lager der Amadors Event GmbH zu belassen.
2.) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vertragsgegenstände unverzüglich nach Lieferung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und etwaige Mängel der Amadors Event GmbH unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Vertragspartner die Untersuchung und/oder Mängelanzeige, gilt der Zustand der gelieferten Vertragsgegenstände als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Mängelanzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen; andernfalls gilt der Zustand der gelieferten Vertragsgegenstände auch im Hinblick auf diesen Mangel als genehmigt. Unterlässt der Vertragspartner die Mängelanzeige, ist er, unbeschadet weitergehender Ansprüche der Amadors Event GmbH, nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen oder das Vertragsverhältnis zu kündigen, vorzeitig zu beenden und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen.
3.) Liegt ein anfänglicher Mangel der Vertragsgegenstände gemäß Absatz 2 vor, ist die Amadors Event GmbH nach eigener Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Gelingt der Amadors Event GmbH die rechtzeitige Nacherfüllung nicht, kann der Vertragspartner hinsichtlich der einzelnen mangelhaften Vertragsgegenstände eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen; Der Vertragspartner ist nur bei irreparablen, erheblichen Mängeln zum Rücktritt vom Vertrag wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung/Mängelbeseitigung berechtigt. Wurden dem Vertragspartner mehrere Gegenstände überlassen, ist ein Rücktritt/eine Kündigung des gesamten Vertrages wegen der Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur möglich, wenn die Gegenstände als zusammenhängend überlassen wurden und die Mängel zudem die vertraglich geschuldete Funktionsfähigkeit der Gesamtheit erheblich beeinträchtigen. Ein Mitverschulden des Vertragspartners an der Störung schließt dessen Rücktritts-/Kündigungsrecht aus.
4.) Werden Geräte, für die die Amadors Event GmbH aufgrund technischer Komplexität oder schwieriger Bedienung die zusätzliche Einschaltung von Fachpersonal anbietet und empfiehlt, vom Vertragspartner dennoch ohne Fachpersonal der Amadors Event GmbH gegen Entgelt zur Nutzung übernommen, haftet die Amadors Event GmbH für Störungen nur, wenn der Vertragspartner nachweist, dass Bedienungsfehler nicht ursächlich oder mitverantwortlich für die Mängel waren.
5.) Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners, insbesondere verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung und Mängel, die während der Vertragslaufzeit unter der Obhut des Vertragspartners entstehen, sind ausgeschlossen. Unabhängig davon hat der Vertragspartner die Amadors Event GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Mangel auftritt oder Vorkehrungen zum Schutz der Mietsache gegen unvorhergesehene Gefahren erforderlich werden.
6.) Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf eigene Kosten und Gefahr rechtzeitig etwa erforderliche behördliche Genehmigungen im Zusammenhang mit der geplanten Nutzung der Mietgegenstände einzuholen. Erfolgt die Installation durch die Amadors Event GmbH, hat der Vertragspartner der Amadors Event GmbH auf Verlangen vor Beginn der Arbeiten die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Die Amadors Event GmbH übernimmt keine Haftung für die Zulässigkeit der beabsichtigten Nutzung der Mietgegenstände.
7.) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände an Dritte zu überlassen.
8.) Werden überlassene Vertragsgegenstände während der Vertragslaufzeit durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt oder verschleißen, haftet der Vertragspartner gegenüber der Amadors Event GmbH sowohl für eigenes Verschulden als auch für das Verschulden seiner Mitarbeiter sowie für Folgeschäden. Die in § 1111 ABGB vorgesehene Frist zur gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch die Amadors Event GmbH ist ausgeschlossen.
§ 9 Schadensersatz
1.) Sämtliche Schadensersatzansprüche des Vertragspartners (auch für Zusatzleistungen,
2.) Der Vertragspartner haftet gegenüber der Amadors Event GmbH für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden sowie für zufällig entstandene Schäden (einschließlich Fälle höherer Gewalt). Der Vertragspartner haftet für sein eigenes Verhalten, das seiner Mitarbeiter, das Verhalten der von ihm mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten Dritten (Subunternehmer, Künstler, Musiker etc.) und das Verhalten des Publikums.
§10 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten der Amadors Event GmbH.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei Verträgen mit Dritten, insbesondere Künstlern, Sportlern, Zuschauern etc., zugunsten der Amadors Event GmbH die vorstehende Regelung (§ 9) zu vereinbaren, sofern der Vertragspartner selbst einem vergleichbaren Haftungsausschluss zugestimmt hat oder ohne unangemessene wirtschaftliche Nachteile einen Haftungsausschluss zugunsten der Amadors Event GmbH vereinbaren könnte. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, hat er die Amadors Event GmbH von den oben genannten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen (klaglos zu halten), es sei denn, die Amadors Event GmbH haftet gegenüber Dritten aufgrund vorsätzlichen Verhaltens.
§11 Pflichten des Vertragspartners während der Vertragslaufzeit
1.) Sämtliche Vertragsgegenstände sind pfleglich zu behandeln.
2.) Im Falle eines Mietvertrages (§ 8) ist der Vertragspartner verpflichtet, die Vertragsgegenstände auf eigene Kosten instand zu halten; Die Amadors Event GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Vertragsgegenstände während der Vertragslaufzeit zu warten.
3.) Auch bei reiner Miete (§ 8) dürfen die Vertragsgegenstände nur im Rahmen der technischen Vorschriften und ausschließlich durch qualifiziertes Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden; der Vertragspartner verpflichtet sich, die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften, stets sicherzustellen.
4.) Bei Vertragsverhältnissen im Rahmen dieser AGB hat der Vertragspartner für die Nutzung der Vertragsgegenstände eine unterbrechungsfreie Stromversorgung sicherzustellen. Für Ausfälle und Schäden an den Vertragsgegenständen, die durch Stromausfälle, Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen entstehen, haftet der Vertragspartner verschuldensunabhängig. Der Vertragspartner haftet für Beschädigungen, unsachgemäße Abnutzung, Verluste o. ä. bis zum Neuwert der Geräte sowie für daraus resultierende Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Für verbrauchte, defekte oder verlorene Leuchtmittel oder sonstige Teile, einschließlich Kleinzubehör, hat der Vertragspartner den Neuwert zu erstatten.
§12 Versicherung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die mit den jeweiligen Vertragsgegenständen allgemein verbundenen Risiken (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftung) ausreichend und ordnungsgemäß zu versichern. Der Versicherungsnachweis ist der Amadors Event GmbH auf Verlangen vorzulegen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners übernimmt die Amadors Event GmbH die Versicherung gegen Kostenerstattung.
§13 Rechte Dritter
Der Vertragspartner hält die Vertragsgegenstände frei von allen Belastungen, Ansprüchen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsansprüchen Dritter. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Amadors Event GmbH unverzüglich unter Übergabe aller erforderlichen Unterlagen zu benachrichtigen, wenn die Vertragsgegenstände dennoch gepfändet oder anderweitig von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die zur Abwehr derartiger Zugriffe Dritter erforderlichen Kosten (insbesondere die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung und -verteidigung) zu tragen und der Amadors Event GmbH zu erstatten.
§14 Vertragsbeendigung
1.) Vorbehaltlich der Regelungen in §§ 6 und 8 kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund gekündigt oder vorzeitig beendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Amadors Event GmbH zusätzliche Leistungen erbringen muss.
2.) Die Amadors Event GmbH ist zur vorzeitigen Kündigung berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners wesentlich verschlechtern, insbesondere wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein außergerichtlicher Vergleichsversuch unternommen wird.
3.) Ein Verstoß gegen
Die Regelungen in § 11 Absatz 3 gelten als wichtiger Grund und berechtigen die Amadors Event GmbH zur vorzeitigen Kündigung des gesamten Vertrages, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf.
4.) Haben die Parteien Ratenzahlung durch den Vertragspartner vereinbart, kann die Amadors Event GmbH den gesamten Vertrag vorzeitig kündigen und die Zahlung der gesamten Vergütung verlangen, wenn der Vertragspartner mit der Zahlung der Vergütung ganz oder teilweise an zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen in Verzug ist oder wenn der Vertragspartner im Falle einer Vereinbarung regelmäßiger Ratenzahlung mit der Zahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Höhe zweier Raten über einen Zeitraum erreicht, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt.
§ 15 Rückgabe der Vertragsgegenstände
1.) Die Rückgabe der Vertragsgegenstände bei reiner Miete (§ 8) durch den Vertragspartner erfolgt im Lager der Amadors Event GmbH und kann nur nach Vereinbarung erfolgen.
2.) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Geräte vollständig, sauber, in einwandfreiem Zustand und ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Amadors Event GmbH behält sich vor, die zurückgesandten Vertragsgegenstände nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Eine vorbehaltlose Annahme stellt keine Genehmigung der Vollständigkeit und des Zustands der zurückgesandten Vertragsgegenstände dar.
3.) Die vereinbarte Vertragslaufzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, hat der Vertragspartner dies der Amadors Event GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für jeden angefangenen Kalendertag, an dem der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Vertragspartner das volle vereinbarte Tageshonorar zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der Amadors Event GmbH vorbehalten. Das Honorar pro angefangenem Kalendertag ermittelt sich gegebenenfalls aus der Division des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises durch die Anzahl der Tage der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit.
§ 16 Dauermietgegenstände
1.) Beträgt bei reiner Miete (§ 8) die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit für Vertragsgegenstände mehr als 2 Monate (Dauermietgegenstände), gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
2.) Der Vertragspartner ist zur Wartung und Instandhaltung der Vertragsgegenstände verpflichtet.
3.) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und Wartungen der Vertragsgegenstände selbstständig und auf eigene Kosten durchzuführen. Die Amadors Event GmbH informiert den Vertragspartner auf Anfrage über anstehende Inspektions- und Wartungstermine.
4.) Gibt der Vertragspartner die Vertragsgegenstände zurück, ohne die in den Absätzen 1 und 2 geschuldeten Arbeiten durchgeführt zu haben, ist die Amadors Event GmbH ohne weitere Mahnung oder Fristsetzung berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten und für Rechnung des Vertragspartners selbst durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen.
5.) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gesamtvertragslaufzeit (gerechnet ab dem ursprünglichen Vertragsbeginn) aufgrund einer nachträglich vereinbarten Verlängerung zwei Monate überschreitet oder der Vertragspartner aus anderen Gründen länger als zwei Monate im Besitz der Vertragsgegenstände ist.
§ 17 Verbrauchsmaterialien, Handelswaren
1.) Verbrauchsmaterialien und Handelswaren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Amadors Event GmbH. Im Übrigen gelten diese AGB entsprechend.
2.) Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
§ 18 Schriftform
Sofern in diesen AGB Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch Übermittlung per E-Mail oder Telefax gewahrt.
§ 19 Schlussbestimmungen
1.) Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Amadors Event GmbH und dem Vertragspartner gilt österreichisches Recht. Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch.
2.) Erfüllungsort ist 2100 Korneuburg.
3.) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das Bezirksgericht Korneuburg örtlich und sachlich zuständig.
4.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht Bestandteil des Vertrages werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine zulässige Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem nachweislich gewollten Willen der Parteien am nächsten kommt.
5.) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.